In der arbeitsrechtlichen und seearbeitsrechtlichen Beratung begleitet REMÉ Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer vom Beginn bis zur Beendigung der Vertragsverhältnisse, insbesondere bei Veränderungen des Unternehmens, wie zum Beispiel bei
- Ausgliederungen
- Betriebsübergängen
- Restrukturierungen
- Stellenabbau
- Betriebsschließungen
- Outsourcing
Weiterhin berät REMÉ bei der Entsendung von Arbeitnehmern sowie der Bestellung bzw. Anstellung, Abberufung sowie Kündigung von Organen und Führungskräften (GmbH-Geschäftsführer, Vorstände, Manager).
Auch bei Fragen der betrieblichen Mitbestimmung (Betriebsrat, Gesamt- und Konzernbetriebsrat) und bei Problemen zur Arbeitnehmerüberlassung und deren Abgrenzung von anderen Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes steht REMÉ zur Verfügung. Weiterer Schwerpunkt ist das See-Arbeitsrecht.
Bei Streitigkeiten vertritt REMÉ Arbeitgeber, Organe und Arbeitnehmer vor den Gerichten.