Arbeitsrecht

In der arbeitsrechtlichen und seearbeitsrechtlichen Beratung begleitet REMÉ Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer vom Beginn bis zur Beendigung der Vertragsverhältnisse, insbesondere bei Veränderungen des Unternehmens, wie zum Beispiel bei

  • Ausgliederungen
  • Betriebsübergängen
  • Restrukturierungen
  • Stellenabbau
  • Betriebsschließungen
  • Outsourcing

Weiterhin berät REMÉ bei der Entsendung von Arbeitnehmern sowie der Bestellung bzw. Anstellung, Abberufung sowie Kündigung von Organen und Führungskräften (GmbH-Geschäftsführer, Vorstände, Manager).

Auch bei Fragen der betrieblichen Mitbestimmung (Betriebsrat, Gesamt- und Konzernbetriebsrat) und bei Problemen zur Arbeitnehmerüberlassung und deren Abgrenzung von anderen Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes steht REMÉ zur Verfügung. Weiterer Schwerpunkt ist das See-Arbeitsrecht.

Bei Streitigkeiten vertritt REMÉ Arbeitgeber, Organe und Arbeitnehmer vor den Gerichten.

Kontakt

Telefon +49 (0) 40 32 52 99-0
E-Mail info@reme.de